Hiermit informieren wir Sie über die neuen Vorgaben zur Meldung von Verstößen gegen Rechtsvorschriften nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Dieses Gesetz regelt den Schutz insbesondere von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen).
Sie können Informationen über Verstöße an unsere interne Meldestelle melden. Dazu senden sie bitte die relevanten Daten an folgende E-Mail-Adresse:
oder nutzen Sie unseren Online Meldekanal.
Der sachliche Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes umfasst unter anderem die Meldung von Informationen zu den nachfolgenden Verstößen:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Der Gesetzestext des § 2 HinSchG liegt diesem Schreiben an.
Mit Ihren personenbezogenen Daten und mit den personenbezogenen Daten der von der Meldung betroffenen Personen gehen wir vertraulich um. Personenbezogene Daten werden nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet. Zudem sind wir nach § 8 HinSchG verpflichtet, die Identität der hinweisgebenden Person sowie der von der Meldung betroffenen Personen weitgehend zu schützen. Das bedeutet, personenbezogene Daten werden nur den zuständigen Personen der internen Meldestelle bekannt und dürfen nur in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen (§ 9 HinSchG) offengelegt werden. Die Identität von Personen, die grob fahrlässig oder vorsätzlich falsche Informationen melden, wird nach Maßgabe des HinSchG nicht vor einer Weitergabe geschützt.
Niemeyerstraße 2-5
04179 Leipzig
Geschäftsführung:
Samuel Kermelk
Bernd Flaskamp